AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


der Hubert Auer e.U. (im Folgenden kurz „wir“ bzw. „uns“) im Zusammenhang mit dem Betrieb der Hubertusteiche.


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für die Zurverfügungstellung von Hütten und Zeltplätze im Zusammenhang mit einem Angleraufenthalt sowie die die Befischung der Hubertusteiche, soweit im Einzelfall nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Hubert Auer e.U. Dieses Schriftformerfordernis kann nur im Wege einer schriftlichen Vereinbarung abbedungen werden.


1.2 Hubert Auer e.U. erklärt, ausschließlich aufgrund der vorliegenden AGB kontrahieren zu wollen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Vertragsabschluss als angenommen.


1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung.


1.4 Die Zurverfügungstellung der Hütten und Zeltplätze unterliegt nicht dem Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes.


2. Angebot

2.1 Alle Angebote und Informationen zu Angeboten sind auch hinsichtlich der Bereitstellung bzw. Verfügbarkeit, soweit nichts anderes festgelegt ist, stets freibleibend und unverbindlich. Schreib- und Druckfehler können nicht ausgeschlossen werden.


3. Vertragsabschluss

3.1 Der Vertrag über die Nutzung der Hütten und Zeltplätze im Zusammenhang mit einem Angelaufenthalt kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch die Hubert Auer e.U. zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten der Hubert Auer e.U. erfolgt.


4. Beginn und Ende des Vertrages

4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so Hubert Auer e.U. keine andere Bezugszeit anbietet, die gemietete Hütte bzw. den Zeltplatz ab 11.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.


4.2 Wird eine Hütte erstmalig vor 8.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.


4.3 Die Hütte bzw. der Zeltplatz sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr freizumachen. Hubert Auer e.U. ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Hütten und/oder Zeltplätze nicht fristgerecht freigemacht sind.


5. Rücktritt vom Vertrag – Stornogebühr

Rücktritt durch Hubert Auer e.U.


5.1 Falls der Vertragspartner bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Pflicht zur Verfügungstellung der Hütten oder Zeltplätze, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.


5.2 Bis spätestens 3 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Vertrag durch Hubert Auer e.U., aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.


Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr

5.3 Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Vertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.


6. Beistellung einer Ersatzunterkunft

6.1 Hubert Auer e.U. kann dem Vertragspartner eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.


6.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Hütte unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.


7. Rechte des Vertragspartners

7.1 Durch den Abschluss des Vertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der Hütten und/oder Zeltplätze und Einrichtungen die ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind.


7.2 Der Vertragspartner hat seine Rechte und Pflichten gemäß der Teichordnung, die auf unserer Website unter https://hubertusteiche.at/teichordnung/ abrufbar ist, auszuüben.


8. Pflichten des Vertragspartners

8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Anreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.


8.2 Der Vertragspartner haftet Hubert Auer e.U. gegenüber für jeden Schaden, den er oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen von Hubert Auer e.U. entgegennehmen, verursachen.


9. Rechte von Hubert Auer e.U.

9.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht Hubert Auer e.U. das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gemäß § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht Hubert Auer e.U. weiters zur Sicherung seiner Forderung und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.


9.2 Hubert Auer e.U. steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechung ihrer Leistung zu.


9.3 Hubert Auer e.U. übernimmt keine Haftung für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen (Angelausrüstung, etc.)


10. Haftungsbeschränkungen

10.1 Die Haftung von Hubert Auer e.U. für grobe Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner trägt die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.


11. Tierhaltung

11.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von uns mitgebracht werden.


11.2 Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.


11.3 Der Vertragspartner bzw. Mieter, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen.


11.4 Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften Hubert Auer e.U. gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten.


11.5 In den allgemeinen Einrichtungen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.


12. Verlängerung des Aufenthaltes

12.1 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann Hubert Auer e.U. der Verlängerung des Aufenthaltes zustimmen. Hubert Auer e.U. trifft dazu keine Verpflichtung.


13. Beendigung des Vertrages – Vorzeitige Auflösung

13.1 Der Vertrag endet mit Zeitablauf.


13.2 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist Hubert Auer e.U. berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.


13.3 Durch den Tod eines Vertragspartners endet der Vertrag mit Hubert Auer e.U.


13.4 Hubert Auer e.U. ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. Gast von den Hütten oder Zeltplätzen einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;


die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb nicht unverzüglich bezahlt.


sich nicht an die Teichordnung hält. Der Vertragspartner bzw. Gast nimmt zur Kenntnis, dass die Verweisung des Teichgeländes aufgrund von Verstößen gegen die Teichordnung zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses führt und dem Vertragspartner kein Ersatz für den restlichen, nicht konsumierten Aufenthalt gebührt.


13.5 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann Hubert Auer e.U. den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.


14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

14.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Hubertusteiche gelegen sind.


14.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.


14.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz von Hubert Auer e.U., wobei Hubert Auer e.U. überdies berechtigt ist, Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.


14.4 Wurde der Vertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.


15. Teichordnung

15.1 Das Fischen am Gelände der Hubertusteiche ist nur mit gültiger Tageskarte erlaubt.


15.2 Beim Fischen sind Schonhaken (original Barbless Schonhaken) verpflichtend zu verwenden.


15.3 Jeder Fisch ist sorgfältig und unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere solche zum Tierschutz) zu behandeln. Die gefangenen Fische müssen so schnell als möglich abgehakt und in den Teich zurückgesetzt werden.


15.4 Beim Abhaken der Fische sind Abhakmatten bzw. -wannen verpflichtend zu verwenden.


15.5 Bei der jeweiligen in Verwendung befindlichen Angelrute darf nur ein Haken (Einfachhaken) montiert sein und verwendet werden.


15.6 Das Oberflächenfischen ist strengstens verboten.


15.7 Das Entzünden eines Lagerfeuers ist nur in einer dafür geeigneten Feuerschale erlaubt.


15.8 Das Fischen mit Lebendködern, Blinkern oder Wobbeln ist verboten. Ausgenommen davon sind Maden und Würmer.


15.9 Der Angelplatz ist in sauberen, aufgeräumten Zustand und frei von Müll und (Rückständen von) Angelmaterial zu verlassen.


15.10 Beim Fischen in den Nachstunden (22.00 Uhr – 6.00 Uhr) hat der Angler für eine ausreichende Beleuchtung des Angelplatzes zu sorgen, die gewährleistet, dass die Befischung für sämtliche am Teichgelände Anwesenden ersichtlich ist.


15.11 Für alle Angelarten ist ein geeigneter Unterfangkescher und eine Abhakmatte bzw. -wanne) zwingend zu verwenden. Kescher und Abhakmatte bzw. wanne sind vor deren Gebrauch mit Wasser nass zu machen.


15.12 Das Fischen vom Boot aus ist nur nach ausdrücklicher Erlaubnis von uns erlaubt.


15.13 Der Einsatz von ferngesteuerten Futterbooten und Echoloten ist nur nach ausdrücklicher Erlaubnis von uns erlaubt.


15.14 Für Diebstähle und Unfälle wird keine Haftung von Hubert Auer e.U. übernommen.


15.15 Das Fotografieren von Fischen ist nur in Kniehöhe des Anglers und über einer Abhakmatte bzw. -wanne erlaubt.


15.16 Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen die Teichordnung bzw. Fischereibestimmungen führen zum Verlust der Tageskarte bzw. Erlaubnis der Befischung.


16. Sonstiges

16.1 Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.


16.2 Hubert Auer e.U. ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Hubert Auer e.U. aufzurechnen.


16.3 Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.


16.4 Die angebotenen Preise unterliegen gesetzlichen Abgaben und Steuern und sind insoweit veränderlich. Ändern sich die gesetzlichen Abgaben und Steuern, ist die Hubert Auer e.U. jederzeit berechtigt und verpflichtet, die Preise zu erhöhen und zu senken.


Stand: März 2024